Diese Meldung wurde am 10.07.2024 via api erstellt.
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Sehr geehrte Melderin, Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der von Ihnen gemeldete Auspuff liegt zwischen den beiden Häuser auf Privatgrundstück, sodass der städtische Betriebshof für die Reinigung der Fläche nicht zuständig ist.
Scheinbar handelt es sich sogar um Unrat der Grundstückseigentümer selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
U. Rühl
-Ordnungsamt Wesseling-
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